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Orientierungsnummer; öffentliches Interesse an der Festsetzung; Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes

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Bei einem Gebäude, das mit zwei weiteren Gebäuden einen Teil eines landwirtschaftlichen Betriebes darstellt, ist ein öffentliches Interesse an der Festsetzung einer gesonderten Orientierungsnummer nicht gegeben.

Daran ändern auch divergierende Eigentumsverhältnisse an den Gebäuden nichts.

  • § 41 Abs 1 krnt BauO
  • Gebäude eines landwirtschaftlichen Betriebes
  • öffentliches Interesse an der Festsetzung
  • BBL-Slg 2018/2
  • LVwG Krnt, 01.08.2017, KLVwG-213-214/9/2017
  • Baurecht
  • Orientierungsnummer

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