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Pauschalgebühr; Klaglosstellung; Gebührenersatz; Obsiegen; zweckentsprechende Rechtsverfolgung

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Für den Fall der Klaglosstellung besteht ein Gebührenersatzanspruch unabhängig davon, ob dem Hauptantrag stattgegeben wurde. Eine zumindest teilweise Klaglosstellung reicht für das Entstehen des Gebührenersatzanspruches.

  • § 19 nö Verg-NG
  • Gebührenersatz
  • LVwG Nö, 22.02.2018, LVwG-VG-1/001-2018
  • BBL-Slg 2018/148
  • § 319 BVergG
  • Klaglosstellung
  • zweckentsprechende Rechtsverfolgung
  • Pauschalgebühr
  • Baurecht
  • Obsiegen

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