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Pflicht zur Rechnungslegung von Regieleistungen binnen vier Wochen bei sonstigem Verfall

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Bei der Vergabe von Aufträgen mit vorformuliertem Klauselkatalog, mit dem den Bietern der Vertragsinhalt – zumindest weitgehend – vorgegeben wird, liegt jene typische Ungleichgewichtslage vor, wie sie der Verwendung von AGB zueigen ist, sodass es geboten erscheint, § 879 Abs 3 ABGB auch in solchen Fällen zur Beurteilung der Unwirksamkeit von Klauseln wegen gröblicher Benachteiligung im Wege der Analogie heranzuziehen.

  • OGH, 26.06.2018, 10 Ob 17/18z
  • BBL-Slg 2018/211
  • Pflicht zur Rechnungslegung von Regieleistungen binnen vier Wochen bei sonstigem Verfall
  • Baurecht
  • § 879 Abs 3 ABGB

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