Zum Hauptinhalt springen

Planungsleistungen; Abbestellung des unvollendeten Werkes

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Die Abbestellung eines Werks ist grundsätzlich immer zulässig, der Abbesteller hat aber die in § 1168 ABGB vorgesehenen Folgen zu tragen.

  • BBL-Slg 2014/223
  • § 1168 ABGB
  • Abbestellung des unvollendeten Werkes
  • OGH, 04.06.2014, 7 Ob 43/14w
  • Baurecht
  • Planungsleistungen

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!