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Kothbauer, Christoph

Provisionsanspruch des Maklers gem § 7 MaklerG

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Der Provisionsanspruch des Maklers gem § 7 MaklerG entsteht erst mit dem rechtswirksamen Zustandekommen des vermittelten Geschäfts. Sind einerseits die Erklärungen eines Kaufinteressenten nicht von besonderer Verbindlichkeit gekennzeichnet und andererseits beim Vertreter des Verkäufers die Zweifel am tatsächlichen Zustandekommen des Kaufvertrags nicht gänzlich ausgeräumt, ist es vertretbar, darin keinen rechtswirksamen mündlichen Vertragsabschluss und somit auch keinen Provisionsanspruch zu erblicken.

  • Kothbauer, Christoph
  • WOBL-Slg 2020/98
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 7 MaklerG
  • OLG Innsbruck, 10 R 49/19k
  • § 1 MaklerG
  • OGH, 21.02.2020, 4 Ob 26/20g, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
  • § 884 ABGB

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