Prüfungsanerkennung; deutsches Recht
- Originalsprache: Deutsch
- ZFHRBand 14
- Rechtsprechung, 431 Wörter
- Seiten 71 -72
- https://doi.org/10.33196/zfhr201502007101
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Liegt die Punktezahl jeweils mehr als 20 % unter der Punktezahl der Lehrveranstaltungen, für die die Anrechnung begehrt wird, so handelt es sich um keine bloß „geringfügige“ Abweichung im Sinn von § 78 Abs 1 zweiter Satz UG.
Die Vermittlung von Inhalten des geltenden (österreichischen) Rechts kann nicht in gleichwertiger Weise durch Prüfungen, die das deutsche Recht zum Inhalt haben ersetzt werden.
- Novak
- Öffentliches Recht
- deutsches Recht
- § 78 UG
- VwGH, 27.05.2014, 2013/10/0186
- Prüfungsanerkennung
- ZFHR-Slg 2015/8