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Realteilung von bebauten und unbebauten Flächen bei angemerktem Wohnungseigentum

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Die Realteilung einer Liegenschaft in bebaute Flächen, an denen schlichtes Miteigentum an auf der Liegenschaft errichteten Doppelhäusern besteht, für welche die Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG 2002 im Grundbuch angemerkt wurde, und unbebaute Flächen, auf denen die Errichtung weiterer Häuser geplant war aber letztlich unterblieb, ist grundsätzlich zulässig. § 35 Abs 2 WEG steht dem nicht entgegen.

  • § 831 ABGB
  • § 37 Abs 5 WEG
  • OGH, 11.07.2016, 5 Ob 100/16s
  • § 35 Abs 2 WEG
  • § 832 ABGB
  • § 40 Abs 2 WEG
  • Realteilung von bebauten und unbebauten Flächen bei angemerktem Wohnungseigentum
  • BBL-Slg 2016/233
  • § 830 ABGB
  • Baurecht

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