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Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer: Rechtsweg, Voraussetzungen und Schlüssigkeit

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Der Rechnungslegungsanspruch gegen einen verwaltenden Miteigentümer ist im außerstreitigen Verfahren geltend zu machen. Er hängt nicht davon ab, ob die damit begehrten Informationen auch auf anderem Weg erlangt werden könnten, und bezieht sich grundsätzlich auf die Erträge und Aufwendungen der gesamten gemeinschaftlichen Sache. Ordnet der Gesetzgeber ausdrücklich eine Rechnungslegungspflicht für bestimmte Fälle an, ist der Anspruch darauf nur bei rechtsmissbräuchlicher Geltendmachung – dh bei Schädigungsabsicht oder einem krassen Missverhältnis zwischen dem Interesse des Berechtigten an der Rechnungslegung und jenem des Verpflichteten an deren Unterbleiben – zu verneinen.

  • § 838a ABGB
  • Art XLII EGZPO
  • JBL 2012, 720
  • Öffentliches Recht
  • OGH, 12.06.2012, 4 Ob 75/12a
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • LG Innsbruck, 17.01.2012, 1 R 152/11a
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 830 ABGB
  • Zivilverfahrensrecht
  • BG Kufstein, 28.03.2011, 4 Nc 9/10m
  • Arbeitsrecht

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