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Rechnungslegungspflicht; berechtigter Abbruch der Werkausführung

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Bei berechtigtem Abbruch der Werkausführung durch den Unternehmer muss für den Besteller auch im Fall einer ursprünglichen Pauschalpreisvereinbarung der nunmehr verlangte (Teil-)Betrag nachvollziehbar und überprüfbar sein. Zu diesem Zweck muss vom Unternehmer anhand entsprechender Nachweise dargelegt werden, welche Leistungen – gegebenenfalls in Bezug auf eine zugrunde liegende Leistungsbeschreibung – erbracht wurden und welchem Ausmaß diese Leistungen in Relation zum geschuldeten Gesamtwerk entsprechen.

  • § 1169 ABGB
  • § 1170 ABGB
  • berechtigter Abbruch der Werkausführung
  • § 1168 ABGB
  • BBL-Slg 2013/220
  • Baurecht
  • Rechnungslegungspflicht
  • OGH, 27.06.2013, 8 Ob 58/13g

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