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Rechtliche Zuordnung von Gebäuden, Verbindungskellerröhre zwischen zwei Liegenschaften unter einer öffentlichen Straße
- Originalsprache: Deutsch
- BBL Band 22
- Rechtsprechung, 84 Wörter
- Seiten 159-159
- https://doi.org/10.33196/bbl201904015902
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inkl MwStZu einer Liegenschaft gehören nach § 297 ABGB grundsätzlich auch die darauf errichteten Gebäude. Davon sieht das Gesetz Ausnahmen für Superädifikate gemäß § 435 ABGB und für Räume und Bauwerke unter der Erdoberfläche gemäß § 300 ABGB vor. Ob eine solche Ausnahme vorliegt, hat jene Partei, die sich darauf beruft, zu behaupten und zu beweisen; verbleibende Unklarheiten gehen zu ihren Lasten.
- Rechtliche Zuordnung von Gebäuden, Verbindungskellerröhre zwischen zwei Liegenschaften unter einer öffentlichen Straße
- § 435 ABGB
- § 297 ABGB
- BBL-Slg 2019/157
- OGH, 26.03.2019, 4 Ob 34/19g
- Baurecht
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