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Rechtsirrtümer im Rahmen der Verbandsverantwortlichkeit – oder: Kann ein Verband schuldausschließend irren?
- Originalsprache: Deutsch
- JST Band 2016
- Aufsatz, 6933 Wörter
- Seiten 313-322
- https://doi.org/10.33196/jst201604031301
20,00 €
inkl MwStDie kontroversielle Fragestellung, ob ein Verband schuldausschließend irren kann, verknüpft die Rechtsirrtumsregelung des § 9 StGB mit der Verbandsverantwortlichkeit. Es wird untersucht, wie § 9 StGB, der auf die individuelle Schuld(fähigkeit) einer natürlichen Person zugeschnitten ist, bei den verschiedenen Verantwortlichkeitsfällen des VbVG Berücksichtigung finden kann. Als Ausgangspunkt dienen Rechtsirrtumskonstellationen in einschlägigen Judikaten zum Kartellstrafrecht.
- Wirth, Birgit Julia
- § 9 StGB
- § 3 VbVG
- Verbandsverantwortlichkeit
- Strafrecht- und Strafprozessrecht
- Kartellstrafrecht
- JST 2016, 313
- Schuldausschließungsgrund
- Organisationsverschulden
- Art 101 AEUV
- Rechtsirrtum
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