Zum Hauptinhalt springen

Rechtsweg für Streit um die Wirksamkeit des in der Miteigentümerversammlung gefassten Beschlusses; Unterlassungs- bzw Beseitigungsbegehrens der Minderheit gegen die Durchführung der mehrheitlich beschlossenen Maßnahme

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Werden bei einem Streit um die Wirksamkeit des in der Miteigentümerversammlung zustande gekommenen Beschlusses Unterlassungs- bzw Beseitigungsbegehren der Minderheit gegen die Durchführung der mehrheitlich beschlossenen Maßnahme geltend gemacht, ist Gegenstand des Verfahrens über das Hauptbegehren ein Konflikt zwischen Miteigentümern über die gemeinschaftliche Nutzung der Liegenschaft und die damit zusammenhängenden Rechte. Der geltend gemachte Anspruch, der in einem engen inneren Zusammenhang mit einem Streit über die mit der Benützung einer gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten iSd § 838a ABGB steht und auf keine weitere Rechtsgrundlage als das Miteigentumsverhältnis gegründet ist, ist daher im Verfahren außer Streitsachen zu entscheiden.

  • § 838a ABGB
  • BG Hietzing, 9 C 701/09d
  • § 834 ABGB
  • LGZ Wien, 36 R 327/10w
  • Miet- und Wohnrecht
  • OGH, 20.12.2011, 8 Ob 111/11y
  • WOBL-Slg 2014/28

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!