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Rechtzeitigkeit einer Beschwerde

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Das Risiko einer unrichtigen Adressierung hat der Beschwerdeführer zu tragen.

  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST-Slg 2019/48
  • § 120 StVG
  • LG Linz, 24.05.2019, 21 Bl 30/19i

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