Regulierungsbedarf beim Einsatz von Algorithmen in sozialen Medien zum Schutz der Meinungsfreiheit
- Originalsprache: Deutsch
- EALRBand 7
- Aufsatz, 3721 Wörter
- Seiten 64 -69
- https://doi.org/10.33196/ealr202201006401
Der Erfolg von Social Media Plattformen beruht auf Algorithmen, die den Benutzern personalisierte Werbung und persönliche Präferenzen in kürzester Zeit darbieten. Weitgehend wird das Differenzieren von Interessen und Erstellen von personalisiertem Inhalt von einer Künstlichen Intelligenz durchgeführt. In diesem Punkt verbirgt sich die wahre Problematik – in der Einteilung von politischen, gesellschaftlichen, ethnischen Thematiken, die auf die Meinungsbildung der NutzerInnen einwirkt. Schwachpunkte der DSGVO versucht die EU mit einem Verordnungsvorschlag, welcher die Regulation der KI-Technologie beinhaltet, auszugleichen. Dies und die Auswirkungen in Hinblick auf Art 8 und 10 EMRK auf Einzelpersonen bis hin zur Dynamik in der Gesellschaft werden im folgenden Artikel erläutert.
- Bacher, Victoria
- § 11 EU-Charta
- Art 288 AEUV
- Meinungsfreiheit
- EALR 2022, 64
- Art 114 AEUV
- Art 10 EMRK
- § 21 DGA
- § 19 DGA
- Art 4 DSGVO
- DSGVO
- Künstliche Intelligenz
- COM (2021) 206 endg
- EU
- § 22 DSGVO
- Art 8 EMRK
- Art 1 DSGVO
- Grundrechte
- Profiling
- Privatsphäre Algorithmen
- Regulierung KI-Technologie
- Art 7 EU-Charta
- § 20 DGA
- Art 8 EU-Charta
- Kartellrecht, Kartell- und Wettbewerbsrecht, Unternehmensrecht, Wirtschaftsrecht, Zivilrecht
- Social Media
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