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Revision; Revisionspunkt; subjektiv-öffentliche Nachbarrechte; Immissionsschutz; Tiefgarage; Garagenentlüftung; Teilung des Bauvorhabens; Baugrubensicherung; mechanische Festigkeit; Standsicherheit; Schutz von benachbarten Bauw...

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Mit den in der Revision genannten Rechten auf „Unterbleiben der Errichtung gesetzwidriger Bauwerke ... soweit dadurch ihre eigenen Rechte berührt werden“ wird nicht dargelegt, in welchem konkreten, durch die wr BauO eingeräumten subjektiv-öffentlichen Nachbarrecht der Revisionswerber verletzt sei.

Ebenso wenig wird mit dem Vorbringen der Verletzung der Revisionswerber im Recht auf „Durchführung eines gesetzeskonformen Verfahrens unter Wahrung ihrer gesetzlich gewährleisteten Rechte“ ein subjektiv-öffentliches Recht angeführt. Es gibt kein abstraktes „Recht auf Durchführung eines mängelfreien/gesetzeskonformen Verfahrens“.

Das „Recht auf Immissionsschutz“ bildet als subjektiv-öffentliches Nachbarrecht gemäß § 134a wr BauO einen tauglichen Revisionspunkt.

Es ist nicht unzulässig, die mechanische Garagenentlüftung einer Tiefgarage vom Bauansuchen auszunehmen und einer gesonderten Bewilligung vorzubehalten.

Die bautechnischen Anforderungen gemäß § 88 wr BauO beziehen sich nur auf das geplante Bauwerk, sie dienen nicht auch dem Schutz der Bauwerke der Nachbarn.

  • BBL-Slg 2020/143
  • Teilung des Bauvorhabens
  • § 88 wr BauO
  • Schutz von benachbarten Bauwerken
  • Immissionsschutz
  • § 34 Abs 1 VwGG
  • Baugrubensicherung
  • Revision
  • subjektiv-öffentliche Nachbarrechte
  • Garagenentlüftung
  • Standsicherheit
  • VwGH, 15.05.2020, Ra 2019/05/0316
  • § 28 Abs 1 Z 4 VwGG
  • mechanische Festigkeit
  • Tiefgarage
  • Baurecht
  • § 134a Abs 1 wr BauO
  • Revisionspunkt

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