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Zeitschrift der Verwaltungsgerichtsbarkeit
Richterwechsel zwischen mündlicher Verkündung und Ausfertigung
- Originalsprache: Deutsch
- ZVG Band 7
- Verfahrensrecht, 1504 Wörter
- Seiten 207-209
- https://doi.org/10.33196/zvg202003020701
20,00 €
inkl MwStSolange in der Ausfertigung einer mündlich verkündeten Entscheidung neben dem Spruch auch die wesentlichen Begründungselemente deckungsgleich sind, sind durch einen nach der Geschäftsverteilung vorgesehenen (Ausnahme)Fall eines Richterwechsels nach der Verkündung einer Entscheidung keine Verfahrensmängel indiziert; anders ist der Fall gelagert, wenn der die schriftliche Ausfertigung unterfertigende („neue“) Richter zusätzliche Begründungselemente anführt, die ohne seine Teilnahme an der Verhandlung auch einen Verstoß gegen den Unmittelbarkeitsgrundsatz gemäß § 48 Abs 1 VwGVG bedeuten würden.
- § 29 VwGVG
- ZVG-Slg 2020/33
- VwGH, 26.02.2020, Ra 2019/09/0154
- Art 135 B-VG
- Verwaltungsverfahrensrecht
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