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Buchinger, Sandra

Richtlinienbeschwerde gegen ein Verhalten des Polizeiarztes

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Polizeiärzte sind keine Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und auch keine Adressaten der RLV. Eine gegen ein Verhalten des Polizeiarztes gerichtete Richtlinienbeschwerde ist gem § 89 Abs 4 SPG als unzulässig zurückzuweisen.

  • Buchinger, Sandra
  • § 4 RLV
  • § 7 Abs 3 AnhO
  • § 1 Abs 1 AnhO
  • Verwaltungsverfahrensrecht
  • ZVG-Slg 2018/16
  • § 1 RLV
  • LVwG OÖ, 19.07.2017, LVwG-780066/20/ER

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