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Rückforderbarkeit der Maklerprovision; Wandlung des Kaufvertrags

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Bei Wandlung des Kaufvertrages aus wichtigen Gründen, die nicht vom Auftraggeber (Erwerber) zu vertreten sind, sondern in der Sphäre des Verkäufers liegen, kann die geleistete Maklerprovision gemäß § 1435 ABGB zurückgefordert werden.

  • Rückforderbarkeit der Maklerprovision
  • BBL-Slg 2013/38
  • Wandlung des Kaufvertrags
  • § 1435 ABGB
  • § 7 Abs 2 MaklerG
  • Baurecht
  • OGH, 20.09.2012, 2 Ob 202/11m

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