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Rückforderung rechtsgrundloser Gehaltszahlung

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Werden einem Arbeitnehmer Bezüge irrtümlich angewiesen, obwohl sie nicht oder nicht in diesem Umfang gebühren, können sie vom Arbeitgeber zurückgefordert werden. Der Rückforderungsanspruch steht dem Arbeitgeber auch dann zu, wenn die Überweisung auf Grund eines Überweisungsauftrages erfolgte, der vom Arbeitgeber blanko unterfertigt wurde und nicht festgestellt werden kann, wer das Blankett rechtsmissbräuchlich ausgefüllt hat.

Ein gutgläubiger Verbrauch ist bereits dann zu verneinen, wenn der Arbeitnehmer bei objektiver Beurteilung an der Rechtmäßigkeit des ihm überwiesenen Betrages Zweifel haben musste.

  • WBl-Slg 2022/64
  • § 1152 ABGB
  • OGH, 15.12.2021, 9 ObA 103/21v
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • § 1431 ABGB
  • LG Klagenfurt, 11.01.2021, 32 Cga 37/17b-52
  • OLG Graz, 15.07.2021, 7 Ra 25/21g-58

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