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Rückforderung von Leasingentgelt infolge Nichtigkeit einer gröblich benachteiligenden Klausel und listiger Irreführung

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Der Anspruch auf Rückforderung von periodisch geleisteten Leasingentgelten in einem Immobilienleasingvertrag aufgrund einer iSd § 879 Abs 3 ABGB nichtigen Klausel verjährt grundsätzlich in drei Jahren ab jeweiliger Zahlung. Nicht nur das Recht zur Anfechtung wegen Arglist als solches, sondern auch die aus der Anfechtung resultierenden Rückforderungsansprüche verjähren in 30 Jahren.

  • § 1487 ABGB
  • JBL 2016, 783
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OGH, 18.05.2016, 3 Ob 47/16g
  • Allgemeines Privatrecht
  • OLG Wien, 22.12.2015, 5 R 139/15w
  • HG Wien, 29.05.2015, 22 Cg 76/13i
  • Zivilverfahrensrecht
  • Arbeitsrecht
  • § 870 ABGB
  • § 879 Abs 3 ABGB

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