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Schadensberechnung bei Amtshaftung infolge rechtswidriger Baulandwidmung

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Erwirbt ein Käufer im Vertrauen auf ihre Bebaubarkeit eine kontaminierte Liegenschaft, die in ihrem aktuellen Zustand als Bauland nicht geeignet ist, steht ihm ein Amtshaftungsanspruch auf Ersatz seines Vermögensschadens zu. Der Rechtsträger haftet für jene Nachteile des Käufers, die bei unterbliebener Umwidmung nicht entstanden wären. Steht fest, dass der Käufer die Liegenschaft bei unterbliebener Umwidmung nicht gekauft hätte, ergibt sich der Vermögensschaden aus der Differenz des Verkehrswertes der erworbenen Liegenschaft in unsaniertem Zustand und dem für die Liegenschaft bezahlten Kaufpreis.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • § 1 AHG
  • BBL-Slg 2018/108
  • § 3 AHG
  • § 2 AHG
  • Schadensberechnung bei Amtshaftung infolge rechtswidriger Baulandwidmung
  • OGH, 30.01.2018, 1 Ob 222/17d
  • Baurecht

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