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Schadenseintritt beim Betrug, Verfall

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Bei im Zeitpunkt der Kreditaufnahme gänzlich fehlender Rückzahlungsfähigkeit der Kreditnehmer, über die die Kreditgeberin getäuscht wird, tritt der Schaden bereits mit der Zuzählung der jeweiligen Darlehensvaluta ein, weil dieser von Anfang an jeweils nur eine wertlose, nicht realisierbare Forderung gegenübersteht.

Vermögenslosigkeit des Angeklagten stellt keinen Anwendungsfall des § 20a Abs 3 2. Fall StGB dar, da sich die Unverhältnismäßigkeit nach dieser Bestimmung allein auf den Ermittlungsaufwand, nicht jedoch auf die geringe Wahrscheinlichkeit der erst im Rahmen des Vollstreckungsverfahrens zu prüfenden Einbringung des jeweiligen Vermögenswerts bezieht.

  • § 20 StGB
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 147 StGB
  • JST-Slg 2023/29
  • § 148 StGB
  • § 146 StGB
  • OGH, 28.02.2023, 14 Os 140/22b

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