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Schenkungspflichtteil: kein Manifestationsanspruch des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer

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Die (subsidiäre) Klage nach § 951 Abs 1 ABGB des Noterben gegen den dritten Geschenknehmer auf Geltendmachung des Schenkungspflichtteils berührt die Verlassenschaft nicht. Für eine solche Klage besteht kein im Gesetz vorgesehener materieller Auskunftsanspruch des Noterben gegen den Geschenknehmer. In dieser Konstellation kann der Noterbe daher keinen Manifestationsanspruch nach Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO geltend machen, und zwar auch dann nicht, wenn der klagende Noterbe gleichzeitig Haupterbe ist.

  • OGH, 28.10.2013, 8 Ob 55/13s
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • OLG Innsbruck, 21.03.2013, 2 R 30/13y
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2014, 180
  • LG Innsbruck, 27.12.2012, 69 Cg 28/12k
  • Zivilverfahrensrecht
  • Art XLII Abs 1 Fall 1 EGZPO
  • § 951 Abs 1 ABGB
  • Arbeitsrecht

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