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Geroldinger, Andreas

Schuldbefreiende Zahlungen höherer Beträge an obsorgeberechtigten Elternteil auch ohne pflegschaftsgerichtliche Ermächtigung

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Nach § 234 ABGB (idF vor BGBl I 15/2013 [KindNamRÄG 2013]; § 224 ABGB idgF) darf der gesetzliche Vertreter € 10.000,– übersteigende Zahlungen an das minderjährige Kind nur entgegennehmen und darüber quittieren, wenn er dazu vom Gericht im Einzelfall oder allgemein ermächtigt wurde. Diese Bestimmung ist nicht auf die Eltern ehelicher Kinder anzuwenden.

Die Verweisung des § 149 Abs 1 ABGB aF (§ 164 Abs 1 ABGB idgF) auf die Bestimmungen über die Anlegung von Mündelgeld betrifft nur jene Bestimmungen, die sich tatsächlich mit der Anlegung von Mündelgeld befassen, und daher nicht § 234 ABGB aF.

  • Geroldinger, Andreas
  • JBL 2013, 311
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • § 234 ABGB idF vor BGBl I 15/2013
  • LGZ Graz, 27.06.2011, 34 Cg 2/09w
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Graz, 14.10.2011, 2 R 170/11d
  • § 149 ABGB
  • Arbeitsrecht
  • OGH, 28.06.2012, 2 Ob 3/12y

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