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Schwangerschaftsabbruch ohne Einbeziehung des Ehegatten in die Entscheidung als schwere Eheverfehlung?

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Wenn das Berufungsgericht in der ohne Kenntnis des Ehemanns veranlassten Abtreibung des von ihm gewünschten Kindes eine Verletzung des Partnerschaftsprinzips durch die Ehefrau sah, die (auch) ein wesentlicher Grund für die unheilbare Zerrüttung der Ehe war und es daher ausschließt, das alleinige oder überwiegende Verschulden des Ehemanns an der unheilbaren Zerrüttung der Ehe auszusprechen, begründet dies jedenfalls keine krasse Fehlbeurteilung, die im Einzelfall aufzugreifen wäre.

  • OGH, 23.10.2017, 5 Ob 166/17y
  • Öffentliches Recht
  • § 55 EheG
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 91 ABGB
  • Europa- und Völkerrecht
  • Allgemeines Privatrecht
  • Zivilverfahrensrecht
  • JBL 2018, 59
  • LG Krems an der Donau, 12.07.2017, 2 R 1/17k
  • § 49 EheG
  • § 61 EheG
  • Arbeitsrecht

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