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Sittenwidrigkeit einer Kündigung nach § 1120 ABGB
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 36
- Rechtsprechung, 1210 Wörter
- Seiten 88-89
- https://doi.org/10.33196/wobl202302008803
30,00 €
inkl MwStDa der Verpächter gewusst hat, dass der Pächter die Almhütte auf seine Kosten errichtet hat, das Bestandobjekt auf die Dauer von 99 Jahren nutzen will und dass ihm sein Vater als Rechtsvorgänger die weiterhin unveränderte Ausübung seines Pachtrechts zugesagt hat, kann die Sittenwidrigkeit der vom Verpächter auf § 1120 ABGB gestützten Kündigung bejaht werden.
- Frössel, Andreas
- Miet- und Wohnrecht
- § 1120 ABGB
- OGH, 28.04.2022, 7 Ob 31/22t, Zurückweisung der außerordentlichen Revision
- LG Klagenfurt, 4 R 203/21a
- WOBL-Slg 2023/37
- § 879 Abs 1 ABGB
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