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Statische Sanierung; unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft; Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter

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Die statische Bodensanierung einer gemieteten (nicht ausschließlichen) Betriebsliegenschaft durch ein Handelsunternehmen kann ein unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft sein.

Zwischen dem Auftraggeber eines Generalunternehmers und dessen Subunternehmer entsteht in der Regel kein unmittelbares Rechtsverhältnis. Daraus folgt aber noch nicht, dass nicht auch der Besteller im Schutzbereich des Subunternehmensvertrags mit dem Generalunternehmer und dem Subunternehmer steht.

  • Statische Sanierung
  • OGH, 25.10.2017, 8 Ob 46/17y
  • § 1295 ABGB
  • § 344 UGB
  • § 1165 ABGB
  • unternehmensbezogenes Rechtsgeschäft
  • BBL-Slg 2018/58
  • Baurecht
  • Vertrag mit Schutzwirkungen zu Gunsten Dritter

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