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Benedikt, Lisa-​Marie

Stealthing als Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung?

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Der Begriff Stealthing (engl: „to stealth“ für verheimlichen) beschreibt die abredewidrige, heimliche Kondomentfernung vor oder während des einvernehmlichen Geschlechtsverkehrs und die anschließende ungeschützte (Re-)Penetration. In Fällen von Stealthing erfolgt der Geschlechtsverkehr einvernehmlich, aber unter der Bedingung, dass der penetrierende Partner ein Kondom benützt. Fraglich ist, ob beim Stealthing die Einwilligung in den Sexualakt insgesamt entfällt, wenn der Stealther über die zur notwendigen Bedingung gemachte Kondombenutzung täuscht, womit eine Strafbarkeit nach § 205a StGB im Raum steht. Vor diesem Hintergrund soll im Folgenden die strafrechtliche Relevanz des sog Stealthing untersucht werden.

  • Benedikt, Lisa-Marie
  • Bedingung
  • JST 2021, 493
  • Art 191 schwStGB
  • § 179 StGB
  • § 108 StGB
  • § 178 StGB
  • geschlechtliche Handlung
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • Kondom
  • Einwilligung
  • Art 189 schwStGB
  • gegen den Willen
  • Ejakulation
  • Willensmängel
  • Stealthing
  • sexuelle Selbstbestimmung
  • Penetration
  • sexuelle Täuschung
  • § 177 dStGB
  • § 205a StGB
  • „Nein heißt Nein“-Modell
  • Geschlechtsverkehr

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