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Stellungnahme; Privatgutachten

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Bei einer Stellungnahme der Partei zum Gutachten eines Amtssachverständigen handelt es sich auch dann um kein Privatgutachten auf gleichen fachlichem Niveau, wenn sich die Partei dabei eines Fachmannes (hier: Architekt) bedient.

  • Privatgutachten
  • § 81 Abs 6 wr BauO
  • Stellungnahme
  • BBL-Slg 2015/189
  • VwGH, 19.05.2015, 2013/05/0144
  • § 85 wr BauO
  • Baurecht
  • § 52 AVG

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