Zum Hauptinhalt springen

Steuerrecht: Keine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit durch Besteuerung von stillen Reserven bei Übertragung von Wirtschaftsgütern auf eine Betriebsstätte in einen anderen MS

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Art 49 AEUV ist dahin auszulegen, dass er einer Steuerregelung eines MS wie der, um die es im Ausgangsverfahren geht, nicht entgegensteht, die im Fall der Überführung von Wirtschaftsgütern einer in diesem MS ansässigen Gesellschaft in eine Betriebsstätte dieser Gesellschaft in einem anderen MS vorsieht, dass die mit diesen Wirtschaftsgütern verbundenen, in diesem ersten MS gebildeten stillen Reserven aufgedeckt und besteuert werden und die Steuer auf diese stillen Reserven auf zehn Jahre gestaffelt erhoben wird.

  • EuGH, 21.05.2015, Rs C-657/13, (Verder LabTec GmbH & Co KG/Finanzamt Hilden; Finanzgericht Düsseldorf [Deutschland])
  • WBl-Slg 2015/151
  • Art 49 AEUV
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!