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- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 27
- Rechtsprechung, 858 Wörter
- Seiten 320-321
- https://doi.org/10.33196/wobl201411032001
30,00 €
inkl MwStEine dem Institut der einheitlichen Streitpartei gemäß § 14 ZPO entsprechende Regelung ist für das Außerstreitverfahren nicht zu finden. Wird die Streitanmerkung zu Unrecht bewilligt, ist jeder davon betroffene Miteigentümer nur insoweit nachteilig tangiert, als die Anmerkung seinen eigenen Miteigentumsanteil erfasst. Inwieweit andere Miteigentümer in der (faktischen) Dispositionsfreiheit über ihre Anteile beschränkt oder frei sind, ist für ihn ohne Bedeutung.
- § 3 Abs 1 AußStrG
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2014/127
- BG Spittal an der Drau, 6 C 233/13a
- § 14 ZPO
- LG Klagenfurt, 3 R 12/14w
- OGH, 27.03.2014, 1 Ob 51/14b, Zurückweisung des Revisionsrekurses
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