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Streitanmerkung Grundbuch; unzulässige Erweiterung einer Wegeservitut durch Parzellierung zwischenzeitigen Baulandes

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Im Fall einer Klage, die nicht auf die Änderung des Grundbuchstandes, sondern auf die Feststellung des Umfangs einer bücherlich eingetragenen Dienstbarkeit abzielt, kommt eine Streitanmerkung analog § 61 GBG nicht in Betracht.

  • § 484 ABGB
  • Streitanmerkung Grundbuch
  • BBL-Slg 2013/181
  • § 61 GBG
  • OGH, 25.04.2013, 2 Ob 16/13m
  • Baurecht
  • unzulässige Erweiterung einer Wegeservitut durch Parzellierung zwischenzeitigen Baulandes

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