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Heft 10, Oktober 2018, Band 31
Streitigkeiten zwischen den Miteigentümern über die Verteilung des Aufwands für die gemeinschaftliche Sache sind im Außerstreitverfahren zu klären
- Originalsprache: Deutsch
- WOBL Band 31
- Rechtsprechung, 1011 Wörter
- Seiten 341-342
- https://doi.org/10.33196/wobl201810034101
30,00 €
inkl MwStNach § 838a ABGB sind Streitigkeiten zwischen den Teilhabern über die mit der Verwaltung und Benützung der gemeinschaftlichen Sache unmittelbar zusammenhängenden Rechte und Pflichten in das Verfahren Außerstreitsachen verwiesen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob der Auseinandersetzung der Teilhaber eine Vereinbarung zugrunde liegt (hier: strittige Verteilung des Aufwands) oder nicht. Ansprüche, die nicht nur auf das Miteigentumsverhältnis, sondern darüber hinaus auch noch auf weitere Rechtsgrundlagen gestützt werden, wie etwa Besitzstörung, Schadenersatz und Bereicherung oder ein auf das Nachbarrecht gestützter Unterlassungsanspruch zwischen Miteigentümern sind im Streitverfahren geltend zu machen.
- OGH, 28.09.2017, 8 Ob 96/17a, Zurückweisung des außerordentlichen Revisionsrekurses
- § 838a ABGB
- LG St. Pölten, 7 R 86/17b
- BG Amstetten, 514 Nc 7/16y
- Miet- und Wohnrecht
- WOBL-Slg 2018/109
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