Zum Hauptinhalt springen

Strenger Maßstab für konkludente Mietvertragsübernahme

eJournal-Artikel

30,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Schließt ein Elternteil für sein 17 Jahre altes Kind einen Mietvertrag im eigenen Namen ab, so wird er selbst Mieter. Eine spätere Vertragsübernahme bedarf der Übereinkunft aller Beteiligten, die allenfalls – unter den strengen Voraussetzungen des § 863 ABGB – konkludent erfolgen kann. Dafür reicht jedoch nicht aus, dass der Mietzins durch das Kind bezahlt wird (und dies bedingungslos vom Vermieter akzeptiert wird), die Kommunikation mit dem Vermieter nicht ausschließlich über den Elternteil läuft und das Kind die Gebühr für die Vertragserrichtung entrichtet.

  • BG Graz-Ost, 213 C 170/18z
  • LGZ Graz, 5 R 188/20h
  • Miet- und Wohnrecht
  • § 863 ABGB
  • OGH, 27.07.2021, 5 Ob 96/21k
  • WOBL-Slg 2023/36

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!