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Novak

Studienbeitrag Erlass; Rektor Außenvertretung; Eventualantrag; Parteierklärung Erklärungswert

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Wird mit einem Antrag auf Erlass des Studienbeitrages wegen Inanspruchnahme durch Erwerbstätigkeit ein Einkommensteuerbescheid über jenes Kalenderjahr, das dem jeweiligen Semesterbeginn vorangeht, nicht vorgelegt, so stellt dies einen gemäß § 13 Abs 3 AVG verbesserungsfähigen Mangel dar.

  • Novak
  • Rektor Außenvertretung
  • § 92 UG
  • § 2b StubeiV
  • § 13 AVG
  • Öffentliches Recht
  • Studienbeitrag Erlass
  • Parteierklärung Erklärungswert
  • § 22 UG
  • ZFHR-Slg 2015/3
  • VwGH, 19.02.2014, 2013/10/0184
  • Eventualantrag

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