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Sturmschäden; Instandsetzung; Neubau

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Werden bei einem (hier: vom Sturm beschädigten) Altbau das Dach mit anderem Material gedeckt und sukzessive Außenwände neu errichtet, liegt keine Instandsetzung, sondern ein Neubau vor.

  • VwGH, 12.08.2014, Ro 2014/06/0045
  • § 2 Abs 1 Z 1 sbg BauPolG
  • Neubau
  • BBL-Slg 2014/212
  • § 19 Abs 1 sbg BauPolG
  • Instandsetzung
  • Baurecht
  • Sturmschäden

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