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Subunternehmer; Ablehnung; Ausscheiden; Verbleiben des Angebots

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Bei Ablehnung eines nicht erforderlichen Subunternehmers durch den Auftraggeber verbleibt das Angebot im Vergabeverfahren.

  • § 129 Abs 1 Z 2 BVergG
  • § 108 Abs 1 Z 2 BVergG
  • § 83 BVergG
  • Ausscheiden
  • Verbleiben des Angebots
  • BBL-Slg 2017/116
  • Ablehnung
  • Subunternehmer
  • Baurecht
  • BVwG, 16.03.2017, W134 2147309-2/31E

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