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Subventionen für Ausbau einer Kinderbetreuungseinrichtung; Verzug mit Baumaßnahmen; Einordnung und Auslegung von Förderungsverträgen; Fixgeschäft; Rücktritt; Rückforderung

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Förderungsverträge sind in der Regel als entgeltlich anzusehen.

Bei einem Fixgeschäft ist der Gläubiger – für den Schuldner erkennbar – an einer verspäteten Erfüllung nicht interessiert. Das Geschäft steht von vornherein unter der Bedingung rechtzeitiger Erfüllung, weshalb es keiner Rücktrittserklärung bedarf; der Vertrag fällt mit Verstreichen der Erfüllungsfrist von selbst dahin.

  • § 918 ABGB
  • Verzug mit Baumaßnahmen
  • Fixgeschäft
  • Rücktritt
  • § 915 ABGB
  • OGH, 25.02.2021, 2 Ob 178/20w
  • § 914 ABGB
  • § 919 ABGB
  • Rückforderung
  • Baurecht
  • Einordnung und Auslegung von Förderungsverträgen
  • Subventionen für Ausbau einer Kinderbetreuungseinrichtung
  • BBL-Slg 2021/154

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