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Suchtgifthandel; Überlassen, Verschaffen von Suchtgift; Abtrennungsjudikatur; Verbrechensmehrheit

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Wenn ein Täter anderen Personen Suchtgift in einer Menge verkauft (überlässt), die die Grenzmenge um mehr als das 11fache überschreitet, begeht er elf Verbrechen nach § 28a Abs 1 fünfter Fall SMG.

  • § 28 StGB
  • OGH, 14.07.2016, 12 Os 31/16z
  • JST-Slg 2017/13
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • § 28a Abs 1 SMG

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