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Treuhänderhaftung wegen Auszahlung über Baufortschritt; Schadensermittlung nach Insolvenz des Bauträgers

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Wurde einem Wohnungseigentumsbewerber bei sämtlichen Vorgesprächen und beim Vertragsabschluss der Eindruck vermittelt, er erwerbe ein Gesamtprojekt, ist von einer wirtschaftlichen Einheit im Sinn des § 2 Abs 4 BTVG auszugehen. Findet eine weitere Vertragserfüllung eines Bauträgers nach dem Rücktritt des Insolvenzverwalters nicht statt, ist der Sicherungszweck des BTVG nicht mehr maßgeblich. Für die Schadensermittlung aufgrund einer vom Treuhänder geleisteten höheren Zahlung als es dem in § 10 BTVG geregelten Ratenplan entsprochen hätte, muss sich der Käufer den Gegenwert aller ihm bereits zugekommenen Leistungen (zB Fenstereinbau) anrechnen lassen.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • OGH, 21.03.2018, 3 Ob 225/17k
  • § 2 BTVG
  • Schadensermittlung nach Insolvenz des Bauträgers
  • BBL-Slg 2018/142
  • Baurecht
  • Treuhänderhaftung wegen Auszahlung über Baufortschritt
  • § 10 BTVG

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