Zum Hauptinhalt springen
Ortner, Martin

Über den unmittelbaren Strafantrag mit Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft

eJournal-Artikel

20,00 €

inkl MwSt

Sofortiger PDF-Download

Immer öfter werden in der strafgerichtlichen Praxis Strafanträge unter einem mit dem Antrag auf Verhängung der Untersuchungshaft eingebracht. Damit wird sofort die Zuständigkeit des Hauptverhandlungsgerichtes begründet. Dieses wiederum hat in der Folge bei seinem ersten Kontakt mit dem Angeklagten den dringenden Tatverdacht zu prüfen und unter Umständen im Haftbeschluss genau zu begründen. Eine verfahrensgrundrechtlich durchaus nicht unproblematische Vorgangsweise, wie im vorliegenden Beitrag aufgezeigt wird.

  • Ortner, Martin
  • Art 6 EMRK
  • Ausgeschlossenheit
  • faires Verfahren
  • Strafrecht- und Strafprozessrecht
  • JST 2017, 117
  • § 210 StPO
  • § 43 StPO
  • unmittelbarer/direkter Strafantrag
  • Unparteilichkeit des Gerichts
  • Haftentscheidung durch Erkenntnisrichter

Was ist neu im Verlag Österreich?
Erfahren Sie es zuerst!