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Übertragung aller Anteile an einer Kommanditgesellschaft auf eine GmbH - Voraussetzungen und Rechtsfolgen

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Durch die gleichzeitige Übertragung aller Gesellschaftsanteile an einer Kommanditgesellschaft auf eine GmbH wird die GmbH Gesamtrechtsnachfolgerin der KG.

Wird dabei allerdings gegen das Verbot der Einlagenrückgewähr verstoßen, ist der Vorgang nichtig. Es kommt diesfalls zu keinem Rechtserwerb.

Dies ist der Fall, wenn die Gesellschaftsanteile der KG auf eine GmbH übertragen werden, deren Gesellschafter Komplementär der KG ist und die KG selbst oder auch nur der Komplementär-Anteil keinen positiven Verkehrswert aufweisen.

  • § 879 ABGB
  • OGH, 07.07.2017, 6 Ob 166/16d
  • § 142 UGB
  • GES 2017, 307
  • § 82 GmbHG
  • Gesellschaftsrecht
  • Einlagenrückgewähr
  • Vermögensübernahme
  • Gesamtrechtsnachfolge

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