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Marschner, Ernst

UFS: Betriebliche oder gesellschaftsrechtliche Veranlassung eines Forderungsverzichts?

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Der UFS hat einen Forderungsverzicht einer Bank, die gleichzeitig auch Gesellschafterin war, bei der Tochtergesellschaft als betrieblich veranlasst angesehen. Der Ertrag aus dem Schuldnachlass erhöht daher die Bemessungsgrundlage der Körperschaftsteuer.

  • Marschner, Ernst
  • Angefochten zu 2013/15/0124
  • § 4 EStG
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2013, 157
  • § 8 Abs 1 KStG
  • UFS, 02.01.2013, RV/3349-W/09

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