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Umweltschutz: Übereinkommen von Aarhus – Recht auf Zugang zu Umweltinformationen, die bei den Behörden vorhanden sind

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Art 2 Nr 2 der RL 2003/4/EG ist dahin auszulegen, dass er nicht den Zugang zu in Gerichtsakten enthaltenen Umweltinformationen regelt, da Gerichte sowie Gremien oder Einrichtungen, die unter ihrer Kontrolle und somit in enger Verbindung zu ihnen stehen, keine „Behörden“ iS dieser Bestimmung sind und deshalb nicht in den Anwendungsbereich der RL fallen.

  • EuGH, 15.04.2021, Rs C-470/19, Friends of the Irish Environment Ltd/Commissioner for Environmental Information, Beteiligter: Courts Service of Ireland; High Court [Hoher Gerichtshof, Irland]
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • Art 2 Nr 2 der RL 2003/4/EG des EP und des Rates vom 28. Januar 2003 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen und zur Aufhebung der RL 90/313/EWG des Rates
  • WBl-Slg 2021/110

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