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Unentschuldbare Ehrverletzung als Entlassungsgrund

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Eine Ehrenbeleidigung eines Geschäftsführers durch einen Angestellten bildet nur dann keinen Entlassungsgrund, wenn sie in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit einem ungerechtfertigten Verhalten des Beleidigten steht.

  • OGH, 30.10.2019, 9 ObA 92/19y
  • § 82 lit g GewO
  • § 27 Z 6 AngG
  • OLG Linz, 17.06.2019, 11 Ra 36/19x-19
  • Allgemeines Wirtschaftsrecht
  • WBl-Slg 2020/51

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