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Unfall auf der Baustelle; Mitverschuldenseinwand

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Erfolgt der Absturz eines Bauarbeiters von einem Balkon nicht infolge einer fehlenden Balkonabsturzsicherung, sondern beim Betreten einer an die Balkonbetonplatte anschließenden instabilen Plattform, so kann sich ein Mitverschulden des Geschädigten nicht daraus ergeben, dass er die fehlende Absturzsicherung des Balkons erkennen hätte müssen. Das Mitverschulden setzt voraus, dass zwischen der Ursache des Schadens und der Sorglosigkeit des Geschädigten ein Zusammenhang besteht. War die Instabilität der Plattform nicht zu erkennen, kommt ein Mitverschulden des Geschädigten nicht in Betracht.

  • § 1295 Abs 1 ABGB
  • BBL-Slg 2024/22
  • Unfall auf der Baustelle
  • § 1304 ABGB
  • Mitverschuldenseinwand
  • OGH, 19.09.2023, 2 Ob 149/23k
  • Baurecht

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