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Unterlassen der Unterbringung trotz Vorliegens der Voraussetzungen

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Die Betreiberin der Krankenanstalt ist im Zusammenhang mit der Durchführung der Aufnahmeuntersuchung und der Entscheidung über die Unterbringung eines Patienten nach dem UbG nicht selbst Organ.

Sowohl die Durchführung des ersten Schritts im Verfahren nach § 11 Z 1 UbG als auch die pflichtwidrige Entscheidung, trotz Vorliegens der Voraussetzungen für eine Unterbringung davon abzusehen, gehören bereits zum Unterbringungsverfahren und damit zum hoheitlichen Aufgabenbereich.

  • § 1 AHG
  • § 9 AHG
  • Öffentliches Recht
  • Straf- und Strafprozessrecht
  • § 4 UbG
  • Europa- und Völkerrecht
  • LG Wels, 16.12.2019, 3 Cg 6/19w
  • Allgemeines Privatrecht
  • JBL 2021, 314
  • § 11 UbG
  • Zivilverfahrensrecht
  • OLG Linz, 12.03.2020, 4 R 14/20m
  • § 10 UbG
  • OGH, 24.09.2020, 1 Ob 153/20m
  • Arbeitsrecht

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