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Zeitschrift für Recht des Bauwesens
Heft 4, Dezember 2015, Band 2015
Unverhältnismäßigkeit der Mängelbehebung bei Errichtung eines zu großen Bauwerks
- Originalsprache: Deutsch
- ZRB Band 2015
- Judikatur, 2058 Wörter
- Seiten 159-162
- https://doi.org/10.33196/zrb201504015901
20,00 €
inkl MwStUnter Verbesserung eines mangelhaften Werkes ist die nachträgliche Herstellung des vertragsgemäßen Zustands zu verstehen.
Die Unverhältnismäßigkeit einer Mängelbehebung ist dann zu bejahen, wenn der mit der Verbesserung verbundene Aufwand in keinem Verhältnis zu der Bedeutung des Mangels für den Übernehmer steht, wobei insbesondere die für den Übernehmer durch den Verweis auf die bloßen Geldansprüche (Preisminderung) verbundenen zusätzlichen Unannehmlichkeiten zu berücksichtigten sind.
Die Fälligkeit des Werklohns kann nur so lange hinausgeschoben werden, als ein Mängelbehebungsanspruch besteht und die Verbesserung im Interesse des Bestellers liegt. Fällt dieses Interesse weg, besteht kein Bedürfnis nach Gewährung eines gänzlichen Leistungsverweigerungsrechts.
- Wenusch , Hermann
- ZRB 2015, 159
- Gewährleistung
- Mängelbehebung
- Preisminderung
- Werkvertrag
- Baurecht
- OGH, 09.04.2015, 7 Ob 29/15p
- § 1167 ABGB