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Unvertretbarer Vertragsrücktritt der GmbH: Direkthaftung des Geschäftsführers gegenüber dem Vertragspartner der GmbH

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Einen Geschäftsführer, der einen Vertragspartner der GmbH vorsätzlich sittenwidrig schädigt, trifft eine Dritthaftung gegen den Vertragspartner.

Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsführer durch sein Handeln oder Unterlassen den Abschluss oder die Erfüllung eines von der GmbH geschlossenen Vertrages vereitelt und den Gläubiger dadurch vorsätzlich schädigt.

Für den Schadenersatzanspruch des Vertragspartners der GmbH genügt bedingter Vorsatz des Geschäftsführers.

  • Dritthaftung
  • Geschäftsführer
  • Vertragsrücktritt
  • Gesellschaftsrecht
  • GES 2019, 76
  • OGH, 27.11.2018, 4 Ob 222/18b
  • § 1295 Abs 2 ABGB

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