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Sommer, Andreas/​Zenz, Christian

Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte gem § 9a WGG

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§ 9a WGG normiert unter der Überschrift: „Unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte“ für Geschäfte einer gemeinnützigen Bauvereinigung (bzw ihrer gewerblichen Tochtergesellschaften) mit ihren Funktionsträgern eine absolute Nichtigkeit bzw eine Genehmigungspflicht des Aufsichtsrates bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit. Mit der WGG-Novelle 2016 sind einerseits der Anwendungsbereich erweitert und andererseits die Zustimmungserfordernisse des Aufsichtsrates verschärft worden. Was haben Geschäftsführung, Aufsichtsrat und einzelne Funktionsträger dabei besonders zu beachten?

  • Sommer, Andreas
  • Zenz, Christian
  • Befangenheit
  • Compliance
  • WOBL 2017, 6
  • Wohnungsgemeinnützigkeit
  • Zustimmung des Aufsichtsrates
  • Interessenskollision
  • gemeinnützige Bauvereinigungen
  • Genossenschaften
  • Miet- und Wohnrecht
  • unwirksame und genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte
  • § 9a WGG
  • § 9 WGG

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